Der Stiftungsvorstand
Gemäß Satzung besteht der Vorstand aus mindestens drei und maximal fünf Personen.
Er vertritt die Stiftung und organisiert den operativen Stiftungsbetrieb. Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Satzungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens
- Beschlüsse über Verwendung der Mittel für die Erfüllung des Stiftungszwecks
- Aufzeichnung über das Stiftungsvermögen sowie über Einnahmen und Ausgaben der Stiftung
- Vorlage einer Jahresrechnung mit einer Übersicht der geförderten Maßnahmen
- Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes an die Stiftungsbehörde
- Anzeige jeder Änderung der Zusammensetzung des Vorstands an die Stiftungsbehörde
- Anzeige von Änderungen der Satzung, Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen und Behörden
Derzeit besteht der Vorstand aus fünf Personen:

v.l.n.r.: Hannelore Presch, Prof. Dr. Georg Obieglo, Hubert Bosch, G. Beitlich, Jürgen Schmid
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