Reinhold Beitlich Stiftung

REINHOLD BEITLICH STIFTUNG

Förder­richtlinien & Forschungs­vorhaben

Förderrichtlinien

Förderanträge sind nicht an eine bestimmte Form gebunden, sollten jedoch der Stiftung ein klares Bild über das Vorhaben und/oder den Fördertatbestand vermitteln und die für eine Entscheidung notwendigen Angaben ggf. Nachweise enthalten. Bei größeren Vorhaben, vor allem bei Forschungsprojekten, benötigt die Stiftung ergänzende Informationen, wie z.B.
  • Vorstellung des Antragstellers
  • Kurze Beschreibung des Vorhabens
  • Wie soll das geplante Vorhaben realisiert werden
  • Gesamtkosten des Projekts
  • Gewünschter Förderbetrag durch die Stiftung
  • Geplanter Zeitraum für das Vorhaben
Von einer Förderung ausgeschlossen sind in der Regel:
  • Reine Baumaßnahmen
  • Die Beschaffung von Kraftfahrzeugen oder die Übernahme von Umbaukosten für Fahrzeuge
  • laufende Personalkosten
Eine Ablehnung von Anträgen erfolgt grundsätzlich immer ohne Begründung.

Forschungsvorhaben

Die Bewilligung erfolgt unter den nachfolgenden Bedingungen:
  1. Die Mittel sind zweckgebunden.
  2. Die Stiftung ist über sich abzeichnende Veränderungen in der inhaltlichen Anlage und den Realisierungsbedingungen des Projektes frühzeitig zu unterrichten.
  3. Die Stiftung behält sich das Recht vor, das von ihr unterstützte Vorhaben und deren Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Insoweit wird gegebenenfalls eine entsprechende Bereitschaft zur Mitwirkung erwartet. Soweit selbst PR-Maßnehmen durchgeführt werden, wird um vorherige Information der Stiftung gebeten. Darüber hinaus wird auch erwartet, dass hierbei in angemessener Form auf die Förderung der Reinhold Beitlich Stiftung hingewiesen wird.
  4. Die Stiftung geht davon aus, dass schutzfähige bzw. schutzwürdige Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte aus den im Rahmen des geförderten Vorhabens entstehenden Ergebnissen nicht gewonnen bzw. begründet werden. Gegebenenfalls sind schutzfähige Ergebnisse der Stiftung zu melden, die sich die entsprechenden Schutz- bzw. Verwertungsrechte vorbehält.
  5. Die Stiftung ist über Beginn, Fortgang und Abschluss des Vorhabens und die dabei erzielten Ergebnisse zu unterrichten. Ein Zwischenbericht ist ca. 6 Monate nach Beginn und der Abschlussbericht spätestens zwei Monate nach Projektbeendigung vorzulegen.
  6. Die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist nachzuweisen.
  7. Die Stiftung behält sich das Recht zum Widerruf der Bewilligung und der Rückforderung der Fördermittel vor, wenn die Bewilligungsbedingungen nicht beachtet, insbesondere die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden.
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