Reinhold Beitlich Stiftung

REINHOLD BEITLICH STIFTUNG

Stipendien

Stipendien

Richtlinien für Stipendienanträge

Wir freuen uns, Studierende unterstützen zu können, deren Leistungen gut sind und deren finanzieller Hintergrund ein Studium erschwert.
  1. Stipendien können grundsätzlich an qualifizierte Studierende aller Fachrichtungen vergeben werden. Voraussetzung ist ein Studium an Fachhochschulen, Universitäten, Technischen Hochschulen oder Technischen Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland.

  2. Die Anträge sind nicht an eine bestimmte Form gebunden, deshalb gibt es hierfür auch keine Formulare. Anträge sollten jedoch der Stiftung ein klares Bild über das geplante Vorhaben vermitteln und die für eine Entscheidung notwendigen Informationen einschließlich eines spezifizierten Kostenplanes wiedergeben.

  3. Folgende Punkte sollten im Antrag aufgeführt sein:
    • Angaben zur Person (vollständiger Lebenslauf incl. dem bisherigem schulischen und evtl. beruflichen Werdegang)
    • Darlegung der eigenen Einkommensverhältnisse sowie der Einkommensverhältnisse der Eltern.
    • Darlegung evtl. zu erwartender Einkünfte bei einem Studien- bzw. Praxisaufenthalt im Ausland.
    • Wird das Studium bzw. der Auslandsaufenthalt noch anderweitig gefördert, z.B. durch BAföG
    • Auflistung der in etwa zu erwartenden Kosten für den Auslandsaufenthalt wie Reisekosten, Miete, Lernmittel, Verpflegung usw.
    • Darstellung der Arbeiten beim Auslandsaufenthalt, wie z.B. Praxissemesteraufenthalt, Diplomarbeit, Projektarbeit mit Darstellung des Zeitrahmens und der Standorte, wo man das Projekt durchführen möchte.
    • Übersicht über die bisherige Ausbildung und über die im Studium erzielten Leistungen.

  4. Um dem Stiftungsvorstand genügend Zeit für eine entsprechende Bewertung des Antrages zu geben, sind die Anträge mindestens vier Monate vor Antritt des Auslandsaufenthaltes an die Stiftung zu richten. Eine etwaige Ablehnung erfolgt immer ohne Begründung.

  5. Ein Stipendium wird höchstens für die Dauer eines Jahres gewährt. Danach muss erneut ein Antrag an die Stiftung gestellt werden. Der Antragsteller darf die Altersgrenze von 30 nicht überschreiten.

  6. Auf die Vergabe eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch. Wenn eine wesentliche Voraussetzung für das Stipendium entfällt, wird die Zahlung eingestellt. Beruht das Stipendium auf unrichtigen Angaben des Stipendiaten, so ist dieser zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge verpflichtet.

  7. Ein Antragsteller kann nur einmal einen Antrag einreichen. Erfolgt eine Ablehnung, so ist diese endgültig.
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